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Service rund ums Grab – am Westfriedhof in Köln

Schmitz – Service rund ums Grab

Unsere Service-Leistungen

Ein schönes Grab benötigt ganzjährige Pflege

Wir sorgen mit einer jahreszeitengerechten Wechselbepflanzung und Pflege dafür, dass Ihr Grab das ganze Jahr über gepflegt und angemessen aussieht. Wir helfen Ihnen gerne, die Grabstätte nach Ihren persönlichen Vorstellungen und Erinnerungen zu gestalten.

Zwei Mitarbeitende der Gärtnerei bei der Bepflanzung und beim Heckenschnitt auf dem Friedhof

Ganzjährige Grabpflege

Zur gärtnerischen Grabpflege durch unseren Fachbetrieb gehört es, dass wir die Grabfläche regelmäßig säubern, Verblühtes und Unkraut entfernen sowie die Pflanzen korrekt beschneiden und selbstverständlich gießen und düngen, wann immer es nötig ist.

Unsere Jahresgrabpflege garantiert Ihnen ein ganzjährig gepflegtes Grab mit saisonal ausgesuchter und standortgerechter Bepflanzung.

Das ist in der Jahresgrabpflege enthalten

  • Regelmäßiges Befreien der Grabstätte von Laub und Unkraut
  • Fachgerechter Rückschnitt der Dauerbepflanzung
  • Düngung und Gießen der Pflanzen
  • Jahreszeitliche Bepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- oder Herbstblumen
  • Besondere Grabgestaltung an Gedenktagen
  • Grabneubepflanzung mit standortgerechten Pflanzen
  • Erstaufmachung nach der Beisetzung (Grabhügel)
  • Standortgerechte Bepflanzung
    Standortgerechte Bepflanzung
  • Regelmäßige professionelle Pflege der Gräber
    Regelmäßige professionelle Pflege der Gräber
  • Fachgerechtes Düngen und Gießen der Pflanzen
    Fachgerechtes Düngen und Gießen der Pflanzen
  • Erstaufmachung nach der Beisetzung
    Erstaufmachung nach der Beisetzung
  • Bepflanzung mit Frühjahr-, Sommer- oder Herbstblumen
    Bepflanzung mit Frühjahr-, Sommer- oder Herbstblumen
  • Regelmäßiger Beschnitt der Pflanzen
    Regelmäßiger Beschnitt der Pflanzen

Wir besuchen auch gerne persönlich mit Ihnen die Grabstätte, um eine geeignete und individuelle Grabgestaltung und Bepflanzung zu besprechen. Stellen Sie mit unserer vertraglich vereinbarten Jahresgrabpflege sicher, dass sich die Grabstätte Ihrer Verstorbenen jahreszeitenunabhängig immer gepflegt und würdevoll präsentiert.

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Die Dauergrabpflege – für viele Jahre ein gepflegtes Grab

Stellen Sie mit unserer vertraglich vereinbarten Dauergrabpflege sicher, dass sich die Grabstätte Ihrer Verstorbenen das ganze Jahr gepflegt und würdevoll präsentiert. Die Dauergrabpflege gewährleistet eine fachgerechte und zuverlässige gärtnerische Betreuung. Viele Leistungen können individuell vereinbart werden.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 5 Jahre und kann auf Wunsch auf die Nutzungsdauer der Grabstätte angepasst werden.

Vorsorge zu Lebzeiten

Die Dauergrabpflege kann auch bereits zu Lebzeiten vereinbart werden. Die Vorsorge für den Todesfall hilft den Hinterbliebenen in der Zeit der Trauer und gewährleistet eine Grabgestaltung nach Ihren Wünschen.

Entlastung für Angehörige

Es kann für Hinterbliebene, die weit entfernt wohnen, auch eine Entlastung sein, die Grabpflege dauerhaft in professionelle Hände zu geben.

Treuhänderisch abgesichert

Die Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner übernimmt die Verwaltung der gesamten Vertragssumme und sorgt für eine regelmäßige Kontrolle der Leistungen. Die Ausführung und Finanzierung über die Gesamtlaufzeit ist also in jedem Fall abgesichert.

  • Bereits zu Lebzeiten für die spätere Grabpflege vorsorgen
    Bereits zu Lebzeiten für die spätere Grabpflege vorsorgen
  • Ein dauerhaft gepflegtes Grab mit saisonal blühenden Pflanzen
    Ein dauerhaft gepflegtes Grab mit saisonal blühenden Pflanzen
  • Unser Team
    Unser Team
  • Mitglied der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner
    Mitglied der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner
  • Realisierung von individuellen Gestaltungswünschen
    Realisierung von individuellen Gestaltungswünschen

Wir informieren Sie gerne und besprechen mit Ihnen, welche Leistungen für die Grabstätte sinnvoll sind.

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Rahmenpflege – Pflege von Grünanlagen und Baumbestand

Wir übernehmen bereits seit mehreren Jahren im Auftrag der Synagogengemeinde Köln die Pflege des kompletten Jüdischen Friedhofs in Köln/Bocklemünd. Der Friedhof wurde 1918 erstmals eröffnet und wird bis heute als jüdische Begräbnisstätte genutzt. Er umfasst ein Gesamtgelände von über 40.000 Quadratmetern mit etwa 6.000 Gräbern.

Zu unseren Aufgaben gehört die regelmäßige Pflege aller Rasenflächen und Grünanlagen, Heckenschnitt und die Laubbeseitigung im Herbst. Darüber hinaus kümmern wir uns fachgerecht um den Erhalt und die Pflege des zum Teil sehr alten Baumbestands und des Wegenetzes, das zu den Gräbern führt.

  • Gepflegter Weg unter altem Baumbestand auf dem betreuten Friedhofsgelände
    Gepflegter Weg unter altem Baumbestand auf dem betreuten Friedhofsgelände
  • Grabfelder mit geschnittenen Hecken und gemähten Rasenflächen
    Grabfelder mit geschnittenen Hecken und gemähten Rasenflächen
  • Frisch gemähte Rasenfläche zwischen den Grabfeldern
    Frisch gemähte Rasenfläche zwischen den Grabfeldern
  • Baumbestand und Wegenetz der Grünanlage
    Baumbestand und Wegenetz der Grünanlage
  • Gepflegte Grünanlage mit Hecken und Sträuchern
    Gepflegte Grünanlage mit Hecken und Sträuchern
  • Weg zwischen Rasenflächen und Gehölzen auf dem Friedhofsgelände
    Weg zwischen Rasenflächen und Gehölzen auf dem Friedhofsgelände

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Wissenswertes zur Dauergrabpflege

Häufige Fragen, die Angehörige uns vor einem Vertragsabschluss stellen.

Wann ist ein Dauergrabpflege-Vertrag sinnvoll?

Ein Vertrag zur Dauergrabpflege ist sinnvoll, wenn Sie sich nicht oder auch nicht mehr um eine Grabstätte kümmern können: zum Beispiel wegen Umzug oder aus gesundheitlichen Gründen oder auch, wenn nach dem Tod keine Angehörigen da sein werden, die die Grabstätte pflegen, oder Sie die Angehörigen nicht mit den Grabpflegekosten belasten möchten. Auch bei einer Erbengemeinschaft kann eine Dauergrabpflege sinnvoll sein, weil so alle Erben zu gleichen Teilen in die Grabpflege einbezogen werden können.

Muss ich die Kosten für die Dauergrabpflege im Voraus bezahlen?

Ja, die Gesamtsumme für alle vereinbarten Leistungen wird bei Abschluss des Vertrags fällig. Es ist aber möglich, Ratenzahlung zu vereinbaren und die Vertragssumme über eine längere Laufzeit zu bezahlen.

Wer stellt sicher, dass die vereinbarten Leistungen auch erbracht werden?

Eine Treuhandgesellschaft. In Köln ist es die Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner. Sie ist verpflichtet, die Vertragssummen treuhänderisch zu verwalten und die Erträge vertragsmäßig zu verwenden. Zu den Aufgaben der Treuhandstelle gehört neben der Verwaltung der Verträge und der jährlichen Bezahlung des beauftragten Friedhofsgärtners auch dessen Überprüfung. Die Gesellschaft überträgt die Pflege an einen anderen Betrieb, wenn die vertragsmäßige Ausführung nicht mehr gesichert ist – zum Beispiel bei Betriebsaufgabe eines Friedhofsgärtners oder wenn die Pflegeleistung nicht den Vereinbarungen entspricht.

Was passiert mit meinem Geld, wenn ich die Kosten für die Dauergrabpflege gezahlt habe?

Der eingezahlte Betrag wird nach streng festgelegten Richtlinien angelegt. Für jeden Vertrag wird ein gesondertes Konto eingerichtet. Die jährlich anfallenden Zinserträge werden dem Treuhandkonto gutgeschrieben. Damit werden Kostensteigerungen aufgefangen, die sich während der langen Laufzeit ergeben. Falls es die Ertragslage gestattet, können die Zinserträge auch für Mehr- oder Zusatzleistungen verwendet werden. Somit fallen in der Regel während der Vertragslaufzeit keine weiteren Zahlungen an.

Werden die Leistungen überprüft?

Ja, in regelmäßigen Abständen prüfen qualifizierte Mitarbeiter der Treuhandstelle die vertraglich vereinbarten Leistungen. Für jede Grabstätte wird ein Kontrollblatt geführt, auf dem eventuelle Mängel vermerkt werden. Sollten diese festgestellt werden, führt die Treuhandstelle zusätzliche Sonderkontrollen durch und prüft nach, ob die Grabstätte wieder in vertragsgemäßem Zustand ist.

Was passiert, wenn die Friedhofsgärtnerei die vereinbarte Grabpflege nicht mehr ausführen kann?

Sollte die von Ihnen beauftragte Gärtnerei den Vertrag nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen können oder in Insolvenz gehen, sucht die Treuhandstelle sofort einen kompetenten Nachfolger, der die vertraglichen Verpflichtungen mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.

Kann der Vertrag von Angehörigen gekündigt werden?

Der Vertrag kann nur vom Auftraggeber selbst gekündigt werden. Mögliche Erben sind dazu nicht berechtigt.

Wo wir für Sie arbeiten

Wir bieten ganzjährige Grabpflege oder Dauergrabpflege auf allen Friedhöfen im Westen Kölns, in Pulheim und Brauweiler. Insgesamt sind wir auf über 15 Friedhöfen in Köln und Umgebung präsent und betreuen derzeit über 1.000 Grabstellen.

Wir zeigen Ihnen gerne die Möglichkeiten einer Grabgestaltung

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Schreiben Sie uns, welche Grabstätte es betrifft und welche Leistungen Sie interessieren – wir melden uns bei Ihnen.

Anfrage per E-Mail schreiben Telefon 0221 508109

Büro: Mo. – Fr. 10 bis 16 Uhr, Samstag nach Vereinbarung.
Sie erreichen uns in der Venloer Straße 1077, 50829 Köln.