Anders als bei der Jahresgrabpflege, die jährlich neu vereinbart wird, legt ein Dauergrabpflege-Vertrag die Pflege über viele Jahre im Voraus fest – und sichert sie finanziell ab. Genau deshalb hat er mehr Punkte zu klären. Wir beschreiben hier, welche das sind und in welcher Reihenfolge sie besprochen werden.
Schritt 1: Die Grabstätte ansehen
Am Anfang steht ein Termin an der Grabstätte, den wir gerne gemeinsam mit Ihnen wahrnehmen. Wichtig sind dabei die Dinge, die sich auf keiner Liste abbilden lassen: wie viel Sonne die Fläche bekommt, wie der Boden auf dem jeweiligen Friedhof beschaffen ist, wie groß die Grabstätte ist und welche Dauerbepflanzung bereits vorhanden ist. Aus diesen Bedingungen ergibt sich, welche Pflanzen dauerhaft tragen und wie oft gegossen und geschnitten werden muss.
Schritt 2: Leistungen festlegen
Viele Leistungen können individuell vereinbart werden. In einem Vertrag zur Dauergrabpflege stehen bei uns typischerweise:
- regelmäßiges Befreien der Grabstätte von Laub und Unkraut,
- fachgerechter Rückschnitt der Dauerbepflanzung,
- Düngung und Gießen der Pflanzen,
- jahreszeitliche Bepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- oder Herbstblumen,
- besondere Grabgestaltung an Gedenktagen,
- Grabneubepflanzung mit standortgerechten Pflanzen.
Wie sich diese Punkte auf ein konkretes Grab übertragen, hängt von Größe, Standort und Ihren Wünschen ab. Der Umfang der Leistungen, die Größe der Grabstätte und die Laufzeit sind auch die drei Faktoren, die die Vertragssumme bestimmen – ein Pauschalpreis wäre hier schlicht unseriös. Welche Leistungen zur Wahl stehen, zeigt im Detail unsere Seite zur Dauergrabpflege und ihren Leistungen.
Schritt 3: Laufzeit und treuhänderische Absicherung
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt fünf Jahre und kann auf Wunsch an die Nutzungsdauer der Grabstätte angepasst werden. Die Gesamtsumme für alle vereinbarten Leistungen wird bei Vertragsabschluss fällig; es ist aber möglich, eine Ratenzahlung über eine längere Laufzeit zu vereinbaren.
Das Geld fließt nicht direkt in den Betrieb. In Köln verwaltet die Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner die Vertragssummen treuhänderisch. Für jeden Vertrag wird ein gesondertes Konto eingerichtet; die jährlichen Zinserträge werden dem Treuhandkonto gutgeschrieben und fangen Kostensteigerungen während der langen Laufzeit auf. In der Regel fallen deshalb während der Vertragslaufzeit keine weiteren Zahlungen an.
Die Treuhandstelle zahlt den beauftragten Friedhofsgärtner jährlich aus und prüft ihn zugleich. Qualifizierte Mitarbeiter kontrollieren in regelmäßigen Abständen die vereinbarten Leistungen und führen für jede Grabstätte ein Kontrollblatt, auf dem Mängel vermerkt werden. Sollte ein Betrieb den Vertrag nicht mehr erfüllen können, sucht die Treuhandstelle einen Nachfolger, der die Verpflichtungen mit allen Rechten und Pflichten übernimmt. Wir sind seit 1981 Mitglied der Genossenschaft; Stefan Schmitz gehört ihr seit 2016 als Aufsichtsratsmitglied an.
Wann ein Dauergrabpflege-Vertrag sinnvoll ist
Er lohnt sich, wenn Sie sich nicht oder nicht mehr selbst um eine Grabstätte kümmern können – etwa nach einem Umzug oder aus gesundheitlichen Gründen. Er ist ebenso sinnvoll, wenn nach dem Tod keine Angehörigen da sein werden, die die Grabstätte pflegen, oder wenn Sie diese nicht mit den Grabpflegekosten belasten möchten. Auch bei einer Erbengemeinschaft ist ein Vertrag oft die einfachste Lösung, weil alle Erben zu gleichen Teilen einbezogen werden können.
Die Dauergrabpflege kann bereits zu Lebzeiten vereinbart werden. Diese Vorsorge nimmt den Hinterbliebenen in der Zeit der Trauer eine Entscheidung ab und hält fest, wie das Grab aussehen soll. Beachten Sie dabei: Gekündigt werden kann der Vertrag nur vom Auftraggeber selbst – mögliche Erben sind dazu nicht berechtigt.
Weitere häufige Fragen zu Verträgen, Kontrollen und Treuhandstelle haben wir unter Wissenswertes zur Dauergrabpflege gesammelt. Verbindlich ist immer der individuelle Vertrag, den Sie vor der Unterschrift in Ruhe mit uns durchgehen.